TENNISPLATZORDNUNG:

  1.  Jeder Spieler hat auf dem Platz Tenniskleidung und Tennisschuhe zu tragen. Der Platz darf nur mit Tennisschuhen betreten werden.
  2. Der Tennisplatz muss freigegeben und spielfähig sein. Eine eventuelle Platzsperre ist zu beachten und kann NUR von der Sektionsleitung ausgesprochen und eben von dieser wieder aufgehoben werden.

  3. Die Nettospielzeit beträgt 55 Minuten. Der Platz ist 5 Minuten vor der vollen Stunde abzuziehen.

  4. Benutzte Geräte sind ordnungsgemäß zu versorgen.

  5. Lärmen und Herumlaufen während des Spielbetriebes ist untersagt.

  6. Rauchen auf der Tennisanlage ist nicht erlaubt.

  7. Hunde dürfen nicht auf die Anlage mitgenommen werden.

  8. Die gesamte Tennisanlage ist sauber zu halten. Jegliche Art von Abfall ist umweltbewusst und entsprechend der gültigen Mülltrennung zu entsorgen.

 

HAFTUNG: 

  • Der USV Fuschl am See mit seiner Sektion Tennis übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung.

  • Spieler, die den Platz bzw. Eigentum des Vereins beschädigen, haften für diese Schäden und können von der Sektionsleitung vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

  • Jeder Spieler haftet für selbst oder von seinem Gast verschuldete Beschädigungen der Anlage, und er hat dies unverzüglich der Sektionsleitung zu melden.

  • Für Kinder sind die Eltern haftbar.

  • Verletzen sich die Spieler gegenseitig so fällt dies in den persönlichen Haftungsanspruch.

  • Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. 

 

VERSTÖßE:

  • Die Sektionsleitung ist berechtigt, für sportliche Verstöße sowie für spielordnungswidriges Verhalten geeignete Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen.

 

 

Bei Beachtung der Tennisplatzordnung ist für alle Spieler ein angenehmer

und reibungsloser Spielbetrieb gewährleistet.